Jugendfliegerhorst

… Vorstufe für die Fliegerschule

Als eine Art Vorstufe für die Fliegerschule wurde in Böblingen 1927 der  „Jugendfliegerhorst“ des „Württembergischen Luftfahrtverband e.V.“ eingerichtet. Der erste Leiter wurde Major a.D. Palmer, ehemaliger Gründer der Ortsgruppe Böblingen des württembergischen Fliegervereins und ab 1927 auch 1. Vorsitzender des Gesamtvereins.

Ostern 1933 (Quelle Dannwolf)

Am 25. Juli berichtete Palmer im Süddeutschen Rundfunk über „Zweck und Ziel des Jugendfliegerhorstes Böblingen“.

Karlsruher Ztg. v. 21. September 1927

Die Ziele des Jugendfliegerhorstes sind aus einem Merkblatt vom 15. Mai 1929 ersichtlich:

  1. Zweck des Jugendfliegerhorstes: Einführung in die Luftfahrt. Eine Flugausbildung findet nicht statt. Wer sich zum Motorflugzeugführer ausbilden lassen will, wende sich an die Deutsche Luftfahrt G.m.b.H, Zweigstelle Böblingen, oder an die Deutsche Verkehrsfliegerschule in Braunschweig, wer sich zum Gleit-und Segelflieger ausbilden lassen will, trete einer Flug-und Arbeitsgruppe des württembergischen Luftfahrt-Verbandes, Stuttgart, Fürstenstr.1, 1. Stock, sowie der Jugendfliegerhorst Böblingen.
  2. Der Aufenthalt im Jugendfliegerhorst soll vor allem der Erholung dienen. Auf die jugendlichen Besucher wird deshalb in Sport und Unterricht besonders Rücksicht genommen, körperliche oder geistige Überanstrengung wird niemals geduldet. Die Spezialkurse mit Studenten der technischen Hochschulen und der Maschinenbau-schulen dienen vor allem der Weiterbildung in allen Fächern der Flugzeug- und Motorentechnik.
  3. Unterricht in Geschichte und Entwicklung der Fliegerei, Verwendungszweck und Leistung der Flugzeuge, Verbrennungsmotoren, Flugzeugbau, Prinzip, des Fliegens, Karten-, Wetter-, Meßgeräte- und Apparatekunde, Flugzeugortung, Segelflugzeug- und Modellbau, Funkwesen.
  4. Besichtigungen des Flughafens und von Industriewerken unter sachverständiger Führung.
  5. Sport: Gymnastische Übungen, Leichtathletik, Stafettenlauf, Fußball, Wandern und Schwimmen. Rundflüge auf dem Leichtflugzeug des Württ.Luftfahrt-Verbandes. Jugendlichen ist Gelegenheit geboten, das Reichsjugendabzeichen zu erwerben.
  6. Lehrpersonal: für Unterricht in allen technischen Fächern ein Diplomingenieur des Württ. Luftfahrt-Verbandes mit Flugzugführerschein A, für Sport ein Sportlehrer, für die übrigen Unterrichtsfächer fachmännisches Personal.
  7. Vollkurse finden fortlaufend statt, sobald die nötige Anzahl Schüler, deren Zahl nicht mehr als 40 betragen soll, sich gemeldet hat. Die Vollkurse beginnen entsprechend dem Ferienanfang an den württembergischen Schulen. Wir sind bestrebt, alle Kurse dem Alter und der technischen Vorbildung  entsprechend zusammenzustellen.
  8. Die Kosten für einen vierwöchigen Vollkurs betragen einschließlich Verpflegung, Unterricht, Unterkunft, Sport und Versicherung RM 100,–.
  9. Wochenendkurse finden das ganze Jahr hindurch außer in den durch Vollkurse belegten Zeiten statt, und zwar an je vier aufeinander folgenden Sonntagnachmittagen und Sonntagen. Beginn jeweils Samstag, 15 Uhr, Ende Sonntag, 12 Uhr. Preis für einen Wochenendkurs, mit Versicherung und Unterkunft im Heim des Jugendfliegerhorstes RM 5,–, ohne Unterkunft RM 4,–. Die Verpflegung kann in den Kantinen auf dem Flugplatz um billiges Geld eingenommen werden.
  10. Unterkunft im eigenen Heim des Jugendfliegerhorstes.
  11. Taschengeld für Jugendliche (ca. RM 5,– wöchentlich) ist erwünscht.
  12. Versicherung: jeder Teilnehmer ist gegen Unfälle im Betriebe versichert.
  13. Bei Vollkursen ist mitzubringen: Wäsche für 4 Wochen (es kann auch in Böblingen gewaschen werden), ein Sonntagsanzug, ein alter Anzug zum täglichen Gebrauch für Unterricht, Wanderungen usw., Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, ein verschließbarer Koffer, ein Vexierschloss zum Schrank, einige Nachschreibehefte, Tintenstift, Waschutensilien, Handtücher, Stiefelbürste, Stiefelwichse, Kleiderbürste; Musikinstrumente und Grammofonplatten sind erwünscht.
  14. Bezahlung des Kursgeldes: Gleichzeitig mit der Anmeldung durch Überweisung auf das Postscheckkonto Nr. 7668 des Württ.Luftfahrt-Verbandes e.V. in Stuttgart
  15. Anmeldungen für Aufnahme zu Voll- und Wochenendkursen sind an den Württ. Luftfahrt-Verband Stuttgart, Fürstenstraße 1, 1. Stock, oder an den Leiter des Jugendfliegerhorstes in Böblingen zu richten. Bei beiden Stellen sind Anmeldeformulare erhältlich, diese können durch Postkarte bestellt werden. Noch nicht volljährige Teilnehmer haben eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters oder des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
  16. Alle Anfragen sind zu richten an: Württ. Luftfahrt-Verband e.V., Stuttgart, Fürstenstraße 1, 1. Stock, oder Jugendfliegerhorst des Württ. Luftfahrt-Verbandes, Böblingen, Flughafen. Jedem ersten Schreiben sind 30 Pfennig in Briefmarken beizulegen.

  Jugendfliegerhorst Böblingen                               der Leiter: Major a.D. Palmer


BB-Flughafen Böblingen vl. Major a.D Ruff, Major Palmer, Biser, Hauptm.Stanischewski. Im Hintergrund das 1.Empfangsgebäude des Böblinger Flughafens (HR)

In drei Ausgaben „Der gute Kamerad“ 1927 eine ausführliche Beschreibung des Jugendfliegerhorst Böblingen:

1929


Palmer war in einen unrühmlichen politischen Vorfall verwickelt. Er wurde zwar freigesprochen, aber sein späteres Wirken offenbarte schon damals seine politische Gesinnung (SS-Fliegersturm). Er starb am 28. Juni 1933.

Palmer (1..v.l.) bei Hitlers Besuch in Böblingen 30. Juli 1932