Nutzung nach WKI

…. keine Flugzeuge, was nun?

Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und der damit verbundenen Auflösung des Militärflugplatzes waren auf dem Werftgelände folgende Gebäude laut einer Beschreibung der Gebäudebrandversicherung frei geworden:

  • 2. stöckiger Flügelanbau 36,25 m X 13,15 m aus Stein und abgewalmten Dachaufbau, erbaut 1918
    • UG Kohlen und Lagerraum
    • EG Werkstatt für Rumpfbau, 1 Abstellraum, 2 Lagerräume und Treppenhaus, Werkstatt mit Motorenreparatur, 1 Raum für Flughafenmeister, 2 Funkräume, 1 Raum für das Polizeibüro, 1 Raum für funk- und Fernschreibvermittlung, 1 Dunkelkammer, 3 Büroräume, 1 Wartezimmer, 1 Vorplatz, 1 Abortanlage
  • 2.stöckiger Flügelanbau 36,25 m X 13,15 m aus Stein und abgewalmten Dachaufbau, erbaut 1918
    • UG 2 Lagerräume
    • EG Speiseraum, 1 Durchgang, 1 Mannschaftsstube, 1 Abortanlage, 1 Schlafraum, 1 Kleiderablage, 1 Lagerraum
  • 1.stöckiger Zwischenbau aus Stein und Pultdach angebaut 49,8 m X 6,5 m
    • UG 1 Heizraum und Holzlager
    • EG 1 Raum für Motorenkontrolle, Heizraum und je ein Raum für Sattler, Flaschner- und Schreinerwerkstätten
  • dazwischen 1.stöckige Flugzeughalle aus Stein unter flachem Satteldach 29,8 X 27.9 m
    • UG 1 Magazin
    • EG 1 Arbeitshalle

Im Gelände-Inventar vom November 1919 findet sich folgende Bemerkung „Von besonderem Wert war das Werftgebäude samt Kläranlage, das massiv konstruiert und dessen Dach mit Pfannenfalzziegel gedeckt war“. Die Gebäude waren jetzt leer und die Beschäftigten des Militärflughafens arbeitslos, da alle Flugzeuge aufgrund des Versailler Vertrages vernichtet werden mussten. 

In einer Ausschusssitzung des Reichstags im Februar 1921 wurde die Petition einer Bürgerversammlung in Schönbuch und einer Gemeinderatssitzung in Böblingen verhandelt, die um Ansiedlung leistungsfähiger Industriewerke auf dem stillgelegten Flugplatz bei Böblingen bittet. Vermutlich war der Maschinenfabrikant Frova aus Mailand ein weiterer Aktionär, denn von diesem erwarben die Schwäbischen Hüttenwerke (SHW) nach einer stürmischen Generalversammlung im Januar 1924 die Aktienmehrheit an der Böblinger Werft A.G.

1921-03-03  Reichstagsprotokoll Nr. 1580 „Bericht des Ausschusses für Volkswirtschaft“   In der Ausschußsitzung vom 2.Februar 1921 wurde die Petition einer Bürgerversammlung in Schönbuch und einer Gemeinderatssitzung in Böblingen verhandelt, die um Ansiedlung leistungsfähiger Industriewerke auf dem stillgelegten Flugplatz bei Böblingen bittet.. Der Berichterstatter (Abgeordneter Käppler) trug die Wünsche der Petenten und ihre Begründung vor. Ein Regierungsvertreter gab hierauf folgende Erklärung ab:

„Auf dem Flugplatz bei Böblingen sind in gleicher Weise wie auch bei anderen reichseigenen Flugplätzen die Hallen von der Entente auf Abbruch verkauft worden, Die verbleibenden Reste der Flugplatzanlagen sollen erhalten und nach Möglichkeit verwertet werden. Es ist beabsichtigt, dieselben an Industrien abzugeben. Bisher hat sich die Automobil-Fabrik „Libelle“ *) um die Teile, welche bei der Werft liegen, interessiert. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, jedoch hat die Firma bereits mit ihre Einrichtungen begonnen. Es sind lediglich noch Preisdifferenzen zu klären. Weiterhin hat die Reichseisenbahn von dem Reichseisenbahnhof benachbarten Teil  übernommen um dort in den vorhandenen Gebäuden Eisenbahn-Werkstätten einzurichten. Weiterhin sind Verhandlungen im Gange, Teile der Anlagen an eine größere Transport-Gesellschaft zu Lagerzwecken zu vermieten. Die Regierung hat sich bemüht, in den Anlagen Industrien unterzubringen, und wird auch weiterhin ihr Augenmerk darauf richten, daß die noch stehenden Anlagen im volkswirtschaftlichen Interesse verwertet werden“ Dem Antrag beider Berichtserstatter entsprechen, beantragt der Ausschuß: Der Reichstag wolle beschließen: die Eingabe betreffend Freigabe des Flugplatzes bei Böblingen zur Besiedelung leistungsfähiger Industriewerke, der Reichsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-800655-108

Die Stadt Böblingen verfolgte jetzt den Weg der Industrieansiedlung. Dazu Aufzeichnungen von Dr. Daniel Kirn (Der Landesflughafen Böblingen 1919-1938): Zur Ausweitung ihrer Produktion in Sindelfingen zeigte u.a. die Firma „Libelle“ (siehe weiter unten) Interesse, die Kleinautos in Serie bauen wollte. Am 8. Oktober 1920 wurde der Geheime- und Kommerzienrat Dr. Philip Wieland in Ulm, im Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, davon in Kenntnis gesetzt, dass ab sofort mit der Firma „Libelle“ über eine Ansiedlung in der Böblinger Werfthalle verhandelt werden könne. Die Verhandlungen scheiterten jedoch, weil die Firma „Libelle“ den ganzen Platz samt Werftgelände kaufen wollte und somit ihren Firmensitz nach Böblingen verlagern würde. Die Verpachtung des Werftgebäudes und seiner Einrichtungen wollte sich jedoch das Reichsschatz-Ministerium vorbehalten. Die Stadt Böblingen wollte dies allerdings nicht hinnehmen,“ Die Libelle wäre der geeignete Kandidat und Mieter, da die Autoindustrie so eng mit der Flugzeugindustrie verbunden ist, dass es, wie bei der DMG in Sindelfingen lange Zeit üblich, möglich wäre, nebenbei Flugzeuge zu reparieren und neu zu bauen“. Doch die Stadt Böblingen zog den Kürzeren.

Die im Protokoll genannte „Libelle Klein-Auto-Fabrik“ stellte von 1920-1922 im Ortszentrum von Sindelfingen einen Kleinwagen her,  der von einem 4/10-PS-Motor (1,0 l Hubraum, 10 PS – 7,4 kW Leistung) angetrieben wurde.

Nachdem der Versailler Friedensvertrag in Kraft getreten ist, haben leider noch geführte eingehende Verhandlungen mit der interalliierten Kontrollkommission für die Luftfahrt, welche bezweckten, die Hallen dem deutschen Wirtschaftsleben zu erhalten, zu keinem Erfolg geführt. Die Entente hat den Abbruch sämtlicher Hallen gemäß Spa-Abkommen angeordnet und die Wiedergutmachungskommission beauftragt, die Hallen auf Abbruch zu verkaufen. (Ba R 2/8708, 17,August 1920 / 26,August 1920). Alle Gebäude wurden zum Verkauf ausgeschrieben, aber sonderbarerweise schon durch Kaufvertrag am 17. August 1920 an die Firma Carl Jänisch, Berlin-Wilmersdorf als Bevollmächtigter der belgischen Firma Doyen & Söhne, Fabrik für Landmaschinen, übertragen. Es folgten lange Auseinandersetzungen mit den entsprechenden Behörden, nachdem offenkundig wurde, dass es bei dem Kaufvertrag nicht mit rechten Dingen (bis hin zur Urkundenfälschung) zuging.

Am 26. Februar 1921 kaufte Ing. Franz Sonnleithner, Böblingen, einen Teil des Geländes eine Flugzeughalle, nämlich die Werft, dazu ein Heizungs- und Transformatorenhaus mit einem Umfang von 4 ha und 14 a für einen Betrag von 550000 Mark von der Reichsschatz-Verwaltung. Die Böblinger Werft wird als AG gegründet und Franz Sonnleithner dessen Vorstand und als „Böblinger Werft A.G“ ins Grundbuch eingetragen (Notariats-Vertrag i. BA R 2/5590). Sonnleithner hatte zuvor die Verhandlungen, mit der Firma „Libelle“, geführt. Die Verhandlungen zeigten aber kein Ergebnis und so hatte er nach dem Abbruch der Flugzeughallen kein Interesse mehr daran. Sonnleithner verlegte er sich nun auf die Gründung der Böblinger Werft A.G. Dies erklärt, warum im Verkaufsvertrag von einer „erst noch (zu) gründenden Aktiengesellschaft“ die Rede ist. Die Werft A.G. wurde aber bereits im Oktober 1920 als eine „in der Gründung befindliche AG“ genannt. Nachdem sich die Chancen der Firma „Libelle“ nicht verwirklichen ließen, wurde die Werft A.G. gegründet. Eine kurze Zeit liefen vermutlich beide Firmen parallel, möglicherweise war auch eine personelle Identität über Sonnleithner und Langenberger hinausgegeben.

Laut Böblinger Bote vom 25. April 1921 wurde die Werft A.G. am 13. April 1920, dann am 4. Oktober 1920 und wiederum am 28. Februar 1921 gegründet. Zumindest das letzte Datum ist keine Gründung, sondern das Datum des Grundstückskaufs. In das Handelsregister eingetragen wurde die Firma schließlich am 20. April 1921.

Im Januar 1921 begann die Werft A.G. mit der Produktion von Maschinenteilen und landwirtschaftlichen Maschinen durch die Gesellschafter-Firma Merker & Sohn. Als Werksmeister waren Johannes Heilig aus Böblingen und Herr Schumacher aus Sindelfingen angestellt.

1921-09-04 Kapitalerhöhung (Badische Presse)
Passagierflughafen in Böblingen ?? Zwischenzeitlich ergab sich eine weitere Chance, das Flughafengelände einschließlich der Gebäude einer weiteren Nutzung zuzuführen, und zwar als Flugplatz im Passagierflugverkehr. Wohin der Weg letztendlich führen sollte, entschied sich erst vier Jahre später mit der Eröffnung des ersten planmäßigen Passagierfluges am 20. April 1925 vom späteren Landesflughafen Stuttgart-Böblingen.

1921-01-03 Paul Strähle erster privaten Linienflugverkehr in Deutschland Das ermutigte die Landeshauptstadt Stuttgart zusammen mit weiteren Kräften des Landes  über die Einbeziehung von Stuttgart bzw. Württemberg in den deutschen und den großen internationalen Luftverkehr zu beraten. 1921 waren in Deutschland schon sieben deutsche Luftverkehrsunternehmen zugelassen und zu Beginn des Jahres suchte ein französisches Flugunternehmen einen Zwischenlandeplatz.  Da fügte es sich gut, dass die Möglichkeit bestand, den ehemaligen Böblinger Flughafen wieder aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken. Bei einer Besprechung von Rechtsrat Dr. Elsass mit interessierten Kreisen am 11.Februar 1921 war das Ergebnis nicht ermutigend. Von der Mehrheit der Industrievertreter wurde ein Bedürfnis abgelehnt.

1921-05-11 Schwäbischer Merkur Nr. 212 – Erich Süßkind Abhandlung über den Anschluß Württembergs an das europäische Flugverkehrsnetz   Nachstehend einige Hauptgedanken: Mit der Ausnahme eines regelmäßigen Luftverkehrs auf der Strecke Stuttgart-Konstanz ist in Württemberg ein Unternehmen ins Leben gerufen worden (Strähle), das zunächst mehr lokaler Natur weitere gedeihliche Ent-wicklungsmöglichkeit in sich birgt. Freilich ist der Anfang nur ein bescheidener, wenn man bedenkt, daß er bis jetzt nur die Möglichkeit gibt, in Konstanz die Flugpostlinie Warschau-München-Zürich-Genf-Lyon-Madrid zu erreichen. Letztere ist bis jetzt allerdings nur auf der Strecke München-Konstanz verwirklicht, soll aber demnächst nach Zürich unter Verwendung von Wasserflugzeugen weitergeführt werden, um auf diese Weise eine möglichst nahe Landung bei Zürich, und damit eine rasche Verbindung mit der Stadt zu gewährleisten. Es ist nun ohne weiteres ersichtlich, daß mit dieser einzigen Linie den allgemeinen  württ. Verkehrsinteressen von Industrie und Handel noch wenig gedient ist, solange nicht die Strecke nach  Norden ihre Fortsetzung findet und durch eine direkte Verbindung nach Berlin (vielleicht unter Zwischenlandung in Leipzig) die Möglichkeit gibt, dort an die Flugpostverbindung nach Danzig, Memel, Hamburg und Bremen anzuschließen, und damit auf großen Entfernungen auch große Zeitersparnisse zu erzielen. Ein anderer Gedanke, von Stuttgart aus über Frankfurt nach dem industriellen Herzen von Deutschland, dem rheinisch-westfälischen Gebiet, eine Flugverbindung herzustellen, ist solange unausführbar, als ihm unüberwindliche Hindernisse durch die Bestimmung des Versailler Friedensvertrags entgegenstehen, nach dem das Überfliegen des besetzten Gebietes und der neutralen Zone durch deutsche Flugzeuge verboten ist. Aber auch der Wegfall dieser Anschlußmöglichkeit bleibt für Stuttgart die Gelegenheit, seine örtliche Lage dazu auszunützen, die geplante internationale Flugverkehrslinie Paris-Straßburg-Nürnberg-Prag-Warschau und Paris-Straßburg-München-Wien-Best über seinen Flugplatz zu leiten und ihn dadurch zur Bedeutung eines Gabelpunkts für zwei große westöstliche Linien, gleichzeitig aber auch zum Zollflughafen für den Luftverkehr nach Frankreich zu erheben.

So einfach und naheliegend diese Pläne erscheinen, so schwierig ist es, sie in die Wirklichkeit umzusetzen. In erster Linie erhebt sich die Frage, ob wir in Württemberg einen Flugplatz besitzen, der den Erfordernissen eines regelmäßigen und umfangreichen Friedensflugdienstes entspricht. Der Canstatter Wasen, der als nächstliegender Platz wohl in Frage käme, und ja auch als Landungsplatz für die Strecke Konstanz-Stuttgart benützt wird, hat den einen großen Vorteil, daß er in un- mittelbarer Nähe Stuttgarts gelegen ist und dadurch die rasche Übermittlung der Flugpost an die Bahnhof -und Postanstalten möglich macht. Diesem Vorteil stehen aber andererseits wieder gewichtige Bedenken gegenüber, von denen der beschränkte Umfang des Platzes zu nennen wäre, der einem regeren nordsüdlichen und westöstlichen Durchgangsflugverkehr ernstliche Schwierigkeiten bereiten würde. Dazu kommt noch, daß der Platz infolge heimtückischer Geländewellen die Landung für einen fremden, mit den Geländeverhältnissen nicht genau vertrauten  Flieger erschwert, und zudem von starkem Bodennebel, einem sehr gefährlichen Feind des Fliegers, heimgesucht wird. Der aus der Kriegszeit her wohlbekannte Böblingen-Sindelfinger Flugplatz hat den Vorteil des günstigeren Geländes, bessere Witterungsverhältnisse und den Umstand für sich, daß der Platz aus der Zeit seiner militärischen Verwendung noch eine Reihe von Baulichkeiten zur Verfügung hat, die, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Friedensvertrages abgebrochen werden müssen, bedeutende Ersparnisse an Baukosten einem neu zu erbauenden Flughafen gegenüber ermöglichen ließen. Andererseits müßte man versuchen, die verhältnismäßig große Entfernung des Platzes von Stuttgart durch entsprechende Einrichtung eines Kraftwagen-Postverkehrs für Passagiere und eines Motorrad- betriebs für Brief-und Paketpost auszugleichen. Dadurch würde eine wesentliche Verkürzung der Beförderungsdauer erzielt und die Frage zugunsten des Böblinger Flughafens entschieden.“ ………


1921-07-26 Württembergische Gesandtschaft Von dem Stadtschultheissamt Böblingen ist der Gesandschaft der beiliegende Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 13.Juli 1921, den ich mit der Bitte um Rückgabe anschließe, übersabdt worden, mit der Bitte, die Bestrebungen der Stadtgemeinde Böblingen betreffend Erwerbung von Gelände des aufgelassenen Böblinger Flugplatzes beim Reichsschatzministerium zu unterstützen. Die Bitte erscheint mir gerechtfertigt, weshalb ich um Mitteilung bitte, ob ich in einer den Wünschen der Stadtgem,einde Böblingen in entsprechender Weise tätig werden soll. Hildenbrandt (LA_BW_HA_STG_E_130_b_Bue_3670_Bild 104)

1921-08-09 Reichsschatzminister Die in der Gemeinderatssitzung der Oberamtsstadt Böblingen vom 13. Juli 1921gemachtten Angaben gehen von unzutreffenden Angaben aus. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages waren gemäß Artikel 202 sämtliche Flugzeug- und Luftschiffhallen in den Besitz der Feindbundstaaten übergegangen und dem Verfügungsrecht des Reiches entzogen. Es konnten schon nach dem Bekanntwerden des Friedensvertrages weder Hallen verkauft noch vermietet werden. Wo das letztere ausnahmsweise geschah, mußten sich die Mieter verpflichten, ohne Ersatzansprüche an das Reich die Hallen sofort zu räumen. wenn die Entente es verlangte. Die Entente hatte ausserdem verfügt, dass alle vor dem Friedensvertrag  und nach dem Waffenstillstand getätigten Verkäufe über Fliegerhallen usw. null und nichtig sind. Es lag somit nicht in der Macht des Reichsschatzministeriums, an die Verwertung der Böblinger Hallen heranzugehen.

Die Reparationskommission hat, wie bekannt, die Hallen in Böblingen einem Herrn Janisch, der als Beauftragter der Firma A.Doyen  & Fils, Brüssel, auftrat, verkauft. Ein Einfluss des Reichschatzministeriums war, ebenso wie bei allen anderen derartigen Verkäufen auch auf diesen Verkauf  ausgeschlossen. Trotzdem die Entente nach dem Friedensvertrag verboten hatte, die Hallen ins Ausland zu verkaufen, hat es vorgenannte Firma verstanden, eine Ausfuhrbewilligung für das Abbruchmaterial nach Belgien zu erhalten. Ich habe, als ich durch Zufall hiervon Kenntnis erhielt, sofort Einspruch erhoben. Es war jedoch nur noch möglich, in Aachen 6 Wagen zu beschlagnahmen.

Die Verträge mit der Böblinger Flugzeugwerft A.G. „Libelle“ sind inzwischen abgeschlossen worden. Die Verzögerungen lagen nicht auf Seiten der Firma selbst, die mit ihrer Gründung Schwierigkeiten hatte. Es ist jedoch ein Irrtum zu behaupten, dass gerade diese Firma die Hallen vor dem Abbruch bewahrt habe. Die Genehmigung wurde nicht der Firma, sondern jedesmal dem Reich auf Auftrag gegeben, denn das Reich musste als Besitzer des Platzes der Firma erst die Genehmigung zur Beibehaltung der Hallen erteilen, nicht die Entente.

Im Mai dieses Jahres sind noch Verzögerungen im Vertragsabschluß dadurch entstanden, daß eine andere Industriegesellschaft zur Anlage eines Steinplatzes ein Stück Flugplatzgelände ausserhalb des „Libellegrundstücks“ erwerben wollte, jedoch die Bedingung stellte, eine Industriebahn zu dem fraglichen Gelände zu führen. Die Eisenbahn-Verwaltung hat 2 Projekte eingereicht. Das günstigste Projekt erforderte eine geringe Grenzänderung des von der „Libelle“ gewünschten Grundstücks. Erst nachdem die Eisenbahn infolge anderweitiger Lösung  des Gleisanschlusses von ihrem Projekt Abstand genommen hatte, konnte mit der „Libelle“ abgeschlossen werden. Ich füge ausdrücklich hinzu, dass der Preis, den die „Libelle“ gezahlt hat, ganz erheblich unter dem Werte des Grundstücks und seiner Anlagen liegt, und dass ich mich nur zu der Annahme dieses Angebots entschlossen habe, um den mehrfach geäußerten Wunsch der Stadt Böblingen entgegenzukommen. Ich bitte Sie, dem Gemeinderat Böblingen diese meine Ausführungen mitzuteilen. Die Schlussfolgerungen der Gemeinde sind hiernach unbegründet und müssen entschieden zurückgewiesen werden. (LA_BW_HA_STG_E_130_b_Bue_3670_Bild 102)

Das für die Infrastruktur des Landes verantworliche Arbeits- und Ernährungsministerium war sogar bereit, sich die Investitionskosten mit der Stadt zu teilen, sofern die private Wirtschaft den ihr zugedachten Betrag nicht aufbringen könne oder wolle. Letzlich trug die private Wirtschaft aber ihren Anteil an dem Investitionsvorhaben, zu dem auch der Anteil des Bankhauses Albert Schwarz gehörte. Die genaue Auflistung der Eigenkapitalgeber aus  der Wirtschaft ist leider nicht bekannt.

1921-11-09 Stadtverwaltung Stuttgart Besprechung über die Entwicklung des Flugverkehrs in Württemberg. Neben der finanziellen Sicherstellung des Vorhabens ging es im Wesentlichen um die Standortfrage. Aus verständlichen Gründen trug insbesondere die Stuttgarter Oberpostdirektion starke Bedenken gegen den Standort Böblingen vor. (Quelle Konsul Albert Schwarz Ettlich 2018)

1922-02-18 Sitzung Arbeitsausschuss zur Förderung des Luftverkehrs. Es standen vor allem wirtschaftliche Fragestellungen im Vordergrund. Dabei wurde dei Frage nach der Gewinnung der erforderlichen Mittel für die geplante Gesellschaft zur Errichtung und Unterhaltung eines brauchbaren Flugplatzes in der Nähe von Stuttgart gestellt. Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten war man geneigt, dem Böblinger Flugplatz wegen der günstigeren Lage und des geringeren Herrichtungsaufwands den Vorzug vor dem Gelände Cannstatter Wasen zu geben.Da sich kurz vorher auch die Reichswehr gegen den Standort Stuttgart entschieden hatte, fiel die Entscheidung tatsächlich zugunsten von Böblingen. (Quelle Konsul Albert Schwarz Ettlich 2018)


Nach der Entscheidung für den Standort Böblingen sollte schnellstmöglich eine Luftverkehrsgesellschaft gegründet werden, da bereits bekannt war , dass am 5. März 1922 das flugzeugbauverbor aufgehoben werden sollte. Breits am 31. März 1922 wurde die Schwäbische Luftpostdienstgesellschaft G.m.b.H. mit einem Startkapital von 550.000 Mrk gegründet. Die Gründungsgesellschafter waren:

  • Staat Württemberg und Stadtgemeinde Stuttgart mit je 150.000 Mark
  • Stadtgemeinde Böblingen mit 40.000 Mark
  • Handelskammer Stuttgart mit 120.000 Mark
  • Verband württembergischer Industrieller mit 85.000 Mark
  • Paul Strähle mit 5.000 Mark

Mit Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage nach der Inflation 1922/2 wurde im Oktober 1924 in einer Zusammenkunft von Vetrteern aus Land, Stadt und Wirtschaft die Notwendigkeit der Errichtung eines Flughafens bekräftigt. Das Kapital in Höhe von 600.000 RM soltte zu einem Drittel vom Staat Württemberg, zu einem Drittel von der Privatwirtschaft aufgebracht werden. Das für die Infrastruktur des Landesverantwortliche Arbeits-und Ernährungsministerium war sogar bereit, sich die Investitionskosten mit der Stadt zu teilen, sofern die private Wirtschaft den ihr zugedachten Betrag nicht aufbringen könne oder wolle. Letzlich trug die Wirtschaft ihren Anteil an dem Investitonsvorhaben bei. (Quelle Konsul Albert Schwarz Ettlich 2018)

1924-11-12 Gemeinderatsprotokoll Böblingen (Auszug)    Nach Presseberichten schweben in Stuttgart Verhandlungen über die Einbeziehung Stuttgarts in den Flugverkehr. Dabei ist noch unentschieden, wo der Flughafen errichtet werden soll, ob auf dem Cannstatter Wasen, der nach Urteil Sachverständiger ganz ungeeignet ist, oder auf der Höhe der Filder, wo durch Ankauf landwirtschaftlich wertvollen Geländes und durch kostspielige Anlagen ein Flugplatz erst angelegt werden müßte, oder durch Ingebrauchnahme des modernen und in jeder Beziehung durchaus einwandfreien Flugplatzes in Böblingen. Der Gemeinderat sieht sich veranlaßt, den für die Entscheidung über den Flughafen maßgebenden Stellen seine Stellungnahme und Auffassung in folgendem darzulegen:

Nachdem der Cannstatter Wasen wegen seiner ganz ungünstigen geografischen Lage und wegen des am Neckar sehr oft auftretenden Nebels nicht in Betracht kommen kann, wird es nötig, in der Umgebung Stuttgarts und zwar auf der Höhe den Flughafen zu errichten. Würde hierfür die Filderebene bestimmt, so müßte dort eine grosse und landwirtschaftlich hochwertige Fläche erworben und diese mit ganz bedeutenden Aufwendungen zu einem modernen Flugplatz ausgestaltet werden. Diese, einige Millionen verursachenden Aufwendungen würden in der Hauptsache wegfallen, wenn der nahe dabei liegende, dem Reichsfiskus gehörende früherer Militär-Flugplatz in Böblingen als Flughafen bestimmt würde. Der hiesige Flugplatz, der nach den Weisungen des Reichsfinanzministeriums an das Landesfinanzamt unter allen Umständen  für seinen ursprünglichen Zweck erhalten werden muß und der nach den angestellten Erkundigungen von den Reichsbehörden gerne für den Flugverkehr zur Verfügung gestellt wird, entspricht nach seinen ausmaßen und seiner Anlage allen Ansprüchen, er ist, was besonders hervorzuheben ist, stets nebelfrei. Eine vollständig ausgebaute Tankanlage ist bereits vorhanden. Die in den früheren Militärbaracken auf dem Flugplatz untergebrachte Schutzpolizei, beider noch ein Stamm früherer Militärflieger vorhanden ist, ist in der Lage Hilfe zu leisten und die evt. erforderlichen Wachen zu stellen. Die in einem Gebäude des früheren Fliegerlagers untergebrachte „Kade“ ist in der Lage, kleinere Reparaturen auszuführen; für größere Reparaturen können die im benachbarten Sindelfingen angesiedelten und an den Flugplatz angrenzenden Daimler Werke herangezogen werden.

Als Nachteil des Böblinger Flugplatzes wird von gewissen Stellen in Stuttgart die weite Entfernung von Stuttgart geltend gemacht. Dieses Hindernis scheint nach der Ansicht des Gemeinderats bei einigem guten Willen leicht zu überwinden. Ganz abgesehen davon, dass die Flugplätze anderer Grossstädte gleiche Entfernungen von Stuttgart auf einen Flugplatz auf den Fildern für den Kraftwagenverkehr kaum um 15 Minuten kürzer als die von Stuttgart nach Böblingen. Da die Zubringung in der Hauptsache durch Kraftwagen erfolgen wird und in der Regel die Kosten hierfür in denen der Fahrt enthalten sind, erscheint die längere Fahrtdauer bedeutungslos. Da Böblingen von Stuttgart aus gerne besucht wird auch der Besuch des Flughafens bei Schauflügen keinesfalls notleiden, wenn die Eisenbahnverwaltung durch Einlegung von Extrazügen oder Triebwagen die nötige Verkehrsmöglichkeit schaftt, oder wenn andere Verkehrsmittel  bereit gestellt werden.  Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Angesichts des Umstandes, daß nach dem Urteil von Sachverständigen die Neuanlegung eines gebrauchsfertigen Flugplatzes ungefähr 2 Millionen kostet und daß das Land Württemberg durch Übernahme eines Teils des Kapitalbedarfs an der neuen Gesellschaft beteiligt ist, erlaube ich mir, im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Böblingen an das Staatsministerium die dringende Bitte zu richten, den Einfluß des Staats bei der Entscheidung über die Wahl des Flugplatzes jedenfalls in der Richtung einzusetzen, dass vorher durch Sachverständige gründlich geprüft wird, ob nicht der Böblinger Flugplatz doch als Landeplatz für die Luftverkehrs A.G.  benützt werden kann. Dabei gestatte ich mir auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Nach einer fermündlichen Mitteilung der Liegenschaftsgruppe des Landesfinanzamts ist dasselbe bereit, den im Eigentum des Reichs befindlichen Flugplatz der Fluggesellschaft zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Gelände des jetzt noch 110 ha großen Platzes bestand früher meist aus guten Wiesen, die von den Böblingen und Sindelfinger Landwirten schmerzlich vermißt werden, zumal da ihnen seinerzeit nur durchschnittlich 30 Pf für den qm bezahlt worden ist. Der Platz ist jetzt entwässert und deshalb zum großen Teil (50 ha) nur noch als Schafweide benützbar. 55 ha sind als Acker und Wiesen verpachtet. Der Platz (430 m über dem Meer) entspricht nach dem Urteil der Sachverständigen (z. B. auch des Führers des Aaro-Lloyd Frh. v. Massenbach) den an einen Flugplatz zu stellenden Anforderungen. Er ist insbesondere nebelfrei und hat gleichmäßige Winde, Größte Länge 1400 m, größte Breite 900 m.
  3. Es sind eine große Zahl von Einrichtungen geschafffen, die bei einem neuen Platz mit großen Kosten erst beschafft werden müßten (z.B. Gleisanschluß, Rampen, Benzintank – 1800 Ltr. fassend-) Anflug- und Sanitätsstraßen). Die 2 großen Seen südlich der Stadt können als leicht sichtbare Ansteuerungspunkte dienen. Der während des Kriegs erbaute und von der Stadt seither unterhaltene Fliegerturm auf der Waldburg läßt sich gut als Signalturm, insbesondere auch bei Nacht verwenden. Die Stadt ist nach der Anlage bereits, eine Flugzeughalle zu erstellen, außer sind noch einige Gebäude auf dem Platz vorhanden, die für Zwecke des Flugbetriebs benützt werden könnten.
  4. Auf dem Platz ist jetzt noch die Flugpolizei für Württemberg stationiert. Es befindet sich dort auch eine Reparaturwerkstätte (Kade-Werke), bei der 30-40 Monteure, z.T. fühere Flieger, beschäftigt sind, die erforderlichen Reparaturen ausführen könnte. An dem Reichsflugplatz schließt sich der etwa 30 ha große Daimlerflugplatz an, den die Daimlerwerke in Sindelfingen wieder benützen werden, da sie in nächster Zeit an die umfangreiche Herstellung eines seit Jahren ausprobier ten Typs von Leichtflugzeugen gehen werden. Auch diese Nachbarschaft würde den Flugbetrieb zum Vorteil gereichen. In den früheren Fliegerkasernen auf dem Flugplatz ist die Schulabteilung der Schutzpolizei untergebracht. Die Mannschaft würde als Hilfs- und Absperrmannschaft  benützt werden können, sodaß wenn z.B. der Inhaber der Schutzpolizeikantine, ein früherer Flieger und Fluglehrer, die Geschäfte der Flugleitung übernehmen würde, weitere Personalkosten nicht entstünden. Leihwagen stehen hier schon mehrere zur Verfügung.
  5. Die Insassen der Flugzeuge werden wohl alle von und zum Flugplatz einen Kraftwagen benützen. Sie werden sich durch die Entfernung von 19 km, die ein Kraftwagen in 35 Minuten auf der guten Staatsstraße zurücklegt, nicht abschrecken lassen, die Fluglinie zu benützen, zumal in fast allen größeren Städten der Flugplatz gerade so weit, wenn nicht noch weiter vom Stadtmittelpunkt entfernt ist und der Gebrauch bei den Luftverkehrslinien sich längst eingebürgert hat, daß der preis für die Kraftwagenfahrt von und zum Flugplatz im allgemeinen Preis inbegriffen ist.
  6. Wenn die Luftverkehrsgesllschaft beabsichtigt, für das große Publikum Schauflüge und dergleichen einzurichten, so läßt sich eine solche Veranstaltung ebensoleicht wie auf jedem anderen Platze einrichten, zumal da er unmittelbar neben der Bahnstation gelegen ist. Der Preis einer Fahrt nach Stuttgart Westbahnhof beträgt an Sonntagen 40 Pf, an Werktagen 60 Pf. Der Bezirk strebt schon lange die Einrichtung einer besseren Vorortsverbindung mit Stuttgart an; außerdem stehen die beiden Stadtgemeinden seit längerer Zeit mit Stuttgart über die Weiterführung der elektrischen Straßenbahnen über Vaihingen-Sindelfingen nach Böblingen in Unterhandlung. Diese Projekte würden durch die Wiederaufnahme eines Flugbetriebs in Böblingen wesentlich gefördert.
  7. Da der bisherige Reichsflugplatz seiner Bestimmung nach dem willen des Reichs  erhalten werden muß, könnte wes in weiten Kreisen des Volkes, insbesondere in denen der Landwirtschaft, nicht verstanden werden, wenn weiterer fruchtbarer Boden der Bebauung entzogen würde, während in geringer Entfernung davon ein großes Gelände brach liegt. Eine Abschrift des vorstehenden Berichts ist dem Arbeits- und dem Finanzministerium zugestellt worden.

Oberamtmann Rüdiger http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-63322-68


1924-11-15 Gründung „Luftverkehr Württemberg AG“ (LUWAG), gegründet mit einem Aktienkapital von 700.000 RM, andem außer dem Land auch noch der Württembergische Industrie-und Handelstag mit 180.000 RM beteilit war. Unter den rund 60 Aktionären fanden sich auch Bosch, Daimler-Benz, Werner Pfleiderer u.a. Das Land Württemberg und die Stadt Stuttgart verfolgten mit der Gründung das Ziel, einen Landesflughafen zu errichten und zu betreiben. Der erste Geschäftführer war Lothar Zobel.

Luwag 1926-4

1924-12-08 Stuttgarter Neues Tagbeblatt Nr 540 Im wesentlichen werden in dem Artikel die Argumente des Oberamts Böblingen in ihrem Schreiben vom 13.November 1924 aufgeführt.

( LA_BW_HA_STG_E_130_b_Bue_3670_Bild 078)

1924-12-08 Die Stadtgemeinde Böblingen hat sich bereit erklärt, für den Fall, daß des Böblingen Flugplatz endgültig für den württ. Luftverkehr in Betrieb genommen wird, 40.000 Mark für die Erstelllung einer Flugzeughalle zur Verfügung zu stellen. Der Luftverkehr soll in Württemberg bis 1. März 1925 eröffnet werden.

1925-02-09 Luwag entscheidet sich für Böblingen – Auszug aus „LUWAG Stuttgart 25 Jahre 1924-1949 – Der Luftverkehr bedarf nicht nur zuverlässiger Piloten und gut konstruierter Flugzeuge, sondern ebenso einer Bodensichereung, die allen Anforderungen gerecht wird. In erster Linie gehören dazu die Flughäfen mit den Lande-und Startanlagen samt allen dazugehörigen Einrichtungen. Über die zu stellenden Anforderungen an einen Stuttgarter Verkehrsflughafen gingen die Ansichten der Fachleute 1924 noch sehr weit auseinander Die „Alten Adler“ hielten den Stuttgarter Cannstatter Wasen inmitten der Stadt für das geeignetste Gelände, von dem auch Paul Strähle seine Postflüge gemacht hatte. Für den endgültigen Stuttgarter Verkehsrsflughafen wurde von seiten der Luftfahrtgesellschaften das Fildergelände zwischen Degerloch und Möhringen für geeignet gehalten. Da aber der etwa 20 km westlich der Stadt gelegene, während des Krieges angelegte Militärflugplatz zwischen Böblingen und Sindelfingen sofort verfügbar war, beschloß der Aufsichtsrat am 9.Februar 1925, die verhältnismäßig große Entfernung von der Stadt in Kauf zu nehmen, auf dem Cannstatter Wasen kein Provisorium zu schaffen und den Böblinger Flugplatz vorläufig als Verkehrsflughafen einzurichten.

Die Luwag begann sofort mit Belagsarbeiten auf dem Flugplatz Böblingen:

Plötzlich ging alles sehr schnell: Am 20. April 1925 wurde der amtliche Luftverkehr in Württemberg mit dem ersten Linienflug vom Landesflughafen Stuttgart-Böblingen eröffnet. (Bemerkung: In Stuttgart gab immer wieder Diskussionen über den Standort Böblingen, man konnte sich nicht so leicht damit abfinden, daß der Flugplatz nicht nach Stuttgart kommen sollte.)


Rückblicke auf die damalige Entwicklung

Der damalige Bürgermeister Georg Kraut schreibt in seinen Erinnerungen. (Kraut 1949-04 StA_BB_A11)